"Open Content Lizenz nach schweizerischem Recht" wurde 2004 von Urs Gehrig als Lizentiatsarbeit an der UniversitŠt Bern (Schweiz) vorgelegt und verfolgt einen doppelten Zweck. Einerseits sollen de lege lata begriffliche Voraussetzungen und Lšsungsmšglichkeiten des urheberrechtlichen Schutzes geistigen Eigentums im Internet sowie die †bertragbarkeit von Urheberrechten erarbeitet werden. Andererseits sollen die gewonnen Erkenntnisse dazu dienen, eine exemplarische Lizenz fŸr freie Inhalte zu entwickeln, die als Lšsung im ãWiderstreit zwischen dem individuellen Recht auf geistiges Eigentum und dem kollektiven Anspruch auf Teilhabe am geistigen Schaffen und auf Freiraum in der kreativen TŠtigkeitÒ dienen kann.